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Crémant

Ursprünglich stammt die Bezeichnung aus der Champagne und wurde dort für Schaumweine verwendet, die einen geringeren Kohlensäuredruck

hatten als die klassischen Champagner. Da der Begriff Crémant jedoch nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zunehmend Winzer außerhalb der

Champagne für Schaumweine mit einem hoheren Kohlensäuredruck. Dies führte zwangsläufig zu Missverständnissen, so dass man in der

Champagne seit dem 4., Juli 1975 auf den Besitzstand und die Bezeichnung Crémant verzichtet hat.

 

Als Crémant bezeichnet man in der Europäischen Union Schaumweine in Abgrenzung zum Champagner und zum Sekt. Die Bezeichnung ist seit dem

1. September 1994 gültig und bezeichnet moussierende Getränke, für die folgende Voraussetzungen gelten: 

  • nur Sekt b. A. (= bestimmtes Anbaugebiet, 7. B, Pfalz)
  • traditionelle Flaschengärung mit mindestens neunmonatiger Lagerung auf der Hefe
  • Bezeichnung immer in Verbindung mit dem Anbaugebiet, z.B. Crémant Pfalz
  • Herstellung der Grundweine mittels Ganztraubenpressung (Handlese) - Ausnahme: Rotwein
  • mit einer Ausbeute von max. 100 1 aus 150 kg Trauben
  • Höchstgehalt von 150 Milligramm/Liter an Schwefeldioxid
  • Zuckergehalt ist in den Anbaugebieten unterschiedlich
  • Rebsorten sind in den jeweiligen Anbaugebieten geregelt

Abhängig von den verwendeten Rebsorten findet man die Bezeichnungen Blanc de Noirs oder Blanc de Blancs auf dem Etikett, wenn der weiße Crémant ausschließlich aus roten oder weißen Trauben gewonnen wurde.

 

Nach der "Freigabe" des Begriffs durch die Champagne war er den in Frankreich oder Luxemburg hergestellten Qualitätsschaumweinen vorbehalten.

Gegen diesen Herkunfts- bzw. Bezeichnungsschutz klagte der spanische Cava-Produzent Cordoníu, der einen Schaumwein mit der Bezeichnung

„Grand Crémant de Cordoníu" hergestellt hat. Der Europäische Gerichtshof entschied daraufhin 1994, dass „Crémant* keine Herkunftsbezeichnung.

sondern ein Herstellungsverfahren für bestimmte Schaumweine ist und daher nicht für bestimmte Herkünfte reserviert werden darf. Nun war der

Begriff „Crémant" nicht mehr herkunftsgebunden und ist auch für andere Länder freigeworden.

 

In Frankreich ist die Bezeichnung Crémant für acht Weinbauregionen zugelassen: Crémant d'Alsace, Crémant de Bordeaux, Crémant de

Bourgogne, Crémant de Die, Crémant de Limoux, Crémant du Jura, Crémant de Loire und Crémant de Savoie.

 

Im Jahr 1991 wurde mit der Einführung der Appellation Crémant de Luxembourg für Qualitätssekt der luxemburgischen Mosel der Begriff Crémant

weltweit zum ersten Mal außerhalb Frankreichs angewendet. 2008 folgte Belgien mit der Herkunftsbezeichnung Crémant de Wallonie, In Deutschland

wurde 2009 die Bezeichnung "Crémant" für deutschen Schaumwein geregelt.

 

Wirklich gute Beispiele für Crémants in der Pfalz:

  • Ruppertsberger Reiterpfad Riesling Brut, «La Coulée d'On Brut, Pinot Brut oder der Fleur de Rosé Brut vom Sekt & Weingut Winterling, Niederkirchen 
  • Crémant Pfalz (Chardonnay, Weißer Burgunder) vom Weingut Jülg in Schweigen-Rechtenbach
  • Pinot Crémant Brut vom Bioland Weingut Neuspergerhof in Rohrbach
  • Chardonnay Crémant Pfalz brut nature vom Weingut Oberhofer in Edesheim
  • Crémant brut vom Weingut Meier in Weyher

Heute haben wir den 2015er Pinot brut vom Weingut Winterling verkostet. In der Nase zeigen sich intensive Hefenoten, Brioche und Brotkruste, die die fruchtigen Noten begleiten. Weißburgunder und Spätburgunder präsentieren sich mit Himbeere, Apfelschale und Quitte. Die Perlage im Glas ist langanhaltend ebenso wie der Geschmack im Mund, bei dem sich die Aromen wiederholen und sich im Nachhall zusätzlich noch Kumquat zeigt. Ein dichter und voller Crémant, der mit frischer und animierender Säure viel Trinkspaß bereitet.